Kontakt
Der Guardian ist primärer Empfänger für Bewerbungs-, Casting-, Freigabe- und Bookingkommunikation.
Sie bleiben der zentrale Ansprechpartner. MODEL VIBE Young trennt Minderjährigen-Prozesse bewusst von der normalen 18+-Agentur.
Der Guardian ist primärer Empfänger für Bewerbungs-, Casting-, Freigabe- und Bookingkommunikation.
Bewerbungsbilder werden privat geprüft und niemals automatisch öffentlich veröffentlicht.
Ein öffentliches Young-Profil benötigt Guardian- und Agency-Freigabe.
Projekt, Tätigkeit, Zeitraum und Nutzungsrahmen werden vor einer Freigabe dokumentiert.
Eltern und Jugendliche lesen vor einer Anfrage die Hinweise zu Sicherheit, Projekten und Bewerbungsfotos.
Eine sorgeberechtigte Person begleitet die Anfrage und ist der primäre organisatorische Kontakt. Natürliche Fotos in Alltagskleidung genügen zunächst.
Wir beurteilen, ob ein altersgerechtes Kennenlernen überhaupt infrage kommt. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme, Casting oder Auftrag.
Ort, Beteiligte, Dauer, Aufsicht und Fotoideen werden vorher mit den Eltern abgestimmt. Keine geheimen Termine, keine privaten Hotelzimmer-Castings.
Vor einer Produktion werden Auftraggeber, Nutzungszweck, Honorar oder Kosten, Zeiten, Bildrechte sowie erforderliche behördliche Bewilligungen geklärt.
Eine Bewerbung ist keine Einwilligung zur öffentlichen Bildveröffentlichung. Nutzungen werden getrennt und konkret abgestimmt.
Wer ist beim Termin vor Ort? Wer trägt die Verantwortung für Beaufsichtigung, Pausen und Rückweg?
Gibt es Gebühren, Verpflichtungen oder exklusive Bindungen? Alles muss vor Zustimmung verständlich und nachvollziehbar sein.
Wo, wie lange und wofür sollen die Bilder genutzt werden? Eine Portfolio-Veröffentlichung braucht eine eigene konkrete Freigabe.
Schulpflicht und Wohlbefinden haben Vorrang. Arbeitsrechtliche Anforderungen werden für den Einzelfall geprüft.
Nein. Für eine erste Anfrage sind weder Vorerfahrung noch ein bezahltes Fotobuch Voraussetzung.
Die Bilder sind für eine interne Prüfung vorgesehen und dürfen nicht automatisch öffentlich werden. Der wirksame technische Zugriffsschutz ist vor Livebetrieb gesondert zu verifizieren.
Das hängt insbesondere von Alter, Vollzeitschulpflicht und konkreter Tätigkeit ab. Bei Foto- und Werbeproduktionen können Bewilligungen nach § 6 JArbSchG notwendig sein; eine Elternzustimmung allein ersetzt sie nicht.
Ja. Grenzen und Einwände des jungen Menschen werden respektiert; es besteht keine Pflicht zu einem Casting oder Projekt.
Bitte wendet euch als Eltern oder Sorgeberechtigte an unseren offiziellen Young-Kontakt.
Kontakt für Eltern →Sicherheitsregeln ansehen →